Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mandrill Engineering UG (haftungsbeschränkt) für das BMW i3 Batterie-Upgrade

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mandrill Engineering UG (haftungsbeschränkt) für das BMW i3 Batterie-Upgrade („AGB“) gelten für alle Verträge, die der Kunde mit der Mandrill Engineering UG (haftungsbeschränkt) („Mandrill“) (i) über die Buchungsplattform www.mandrill-engineering.de/booking oder (ii) per E-Mail hinsichtlich eines Batterie-Up-
grades für einen BMW i3 („Fahrzeug“) abschließt.

1.2 Vertragspartner des Kunden ist die Mandrill Engineering UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRA 747486, E-Mail: up-grade@mandrill-sxs.de. Betreiber der Buchungsplattform ist SimplyBook.me Ltd, 30 Gladstonos str., P. Makedonas Court, Mezzanine Floor, 3041, Limassol, Zypern. HE387490, VAT No.: 10387490F.

1.3 Die Buchungsplattform und unsere sonstigen Angebote richten sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Entgegengestehende und/oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn Mandrill ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Mandrill gehen diesen AGB vor.
1.5 Vertragsgegenstand ist ein Batterie-Upgrade des Fahrzeugs, d.h. BMW i3-KFZ mit 60Ah, 94Ah, oder 120Ah Batterien werden durch Mandrill mit Batterien der neuesten Generation aufgerüstet. Die genauen Leistungen, die von Mandrill angeboten werden, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Buchungsplattform bzw. aus dem E-Mail Angebot (Auftragsgegenstand). Der Kunde hat auch die Möglichkeit, die alte, ausgetauschte Batterie kostenpflichtig gegen die vereinbarte Gebühr für Mehraufwand und Verpackung mitzunehmen; andernfalls verbleibt die alte Batterie bei Mandrill und geht mit deren Ausbau in Mandrills Eigentum über.

§ 2 Vertragsschluss per E-Mail

2.1 Die Angebote von Mandrill sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Bestellung des Kunden in Textform und die Auftragsbestätigung in Textform von Mandrill zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen AGB. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter von Mandrill.
2.2 Die Auftragsbestätigung regelt den Leistungsgegenstand, die Vergütung und den Fertigstellungstermin sowie den Ort der Leistungserbringung. Weiterhin wird der Servicepartner von Mandrill benannt, der für die Leistungserbringung zuständig ist und als Erfüllungsgehilfe von Mandrill tätig wird.

§ 3 Vertragsschluss über die Buchungsplattform

3.1 Die auf der Buchungsplattform präsentierten Leistungsangebote sind verbindliche Angebote zum Abschluss eines Vertrages, die der Kunde durch Abgabe seiner Bestellung annehmen kann.

3.2 Der Kunde kann die Leistungen (einschließlich Leistungszeit, Fertigstellungstermin, Leistungsort und Servicepartner, Mitnahme Altbatterie), die über die Buchungsplattform angeboten werden, auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ unverbindlich in den Warenkorb legen. Anschließend muss der Kunde seinen Namen, seine E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Fahrzeugnummer (VIN, Vehicle Identifikationsnummer) eingeben. Der Kunde kann nur fortfahren, wenn er durch Setzen der Haken bei „Ich stimme den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SimplyBok.me zu“ und „Ich stimme den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mandrillengineering zu“ die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seine Bestellung aufgenommen hat. Mit Betätigen des Buttons „Jetzt Buchen“ wird der Inhalt der Bestellung einschließlich der Kundendaten, des Preises, der Anzahlung, der Zahlungsart auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Kunde kann dort sämtliche Bestelldaten über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren. Erst über den Button „Kostenpflichtig bestellen“ gibt er die Bestellung ab, und nimmt damit die im Warenkorb befindlichen angebotenen Leistungen verbindlich an.

3.3 Nach Betätigen des Button „Kostenpflichtig bestellen“ wird der Kunde auf die Seite des Zahlungsdienstleisters weitergeleitet, um seine Zahlungsdaten anzugeben.

3.4 Nach Absendung der Bestellung schickt Mandrill dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu. Diese Empfangsbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung des Kunden bei Mandrill eingegangen ist.

3.5 Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von Mandrill gespeichert und dem Kunden per E-Mail zugesendet. Der Vertragstext ist nicht mehr über das Internet zugänglich.
3.6 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Weitere Sprachen stehen nicht zur Verfügung.
3.7 Auf der Buchungsplattform stehen dem Kunden die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung: „Überweisung“. Es erfolgt eine Anzahlung mit Abgabe der Bestellung. Die Restzahlung erfolgt jedoch erst nach Abnahme gemäß Ziffer 10.1.

§ 4 Widerrufsrecht ausschließlich für Verbraucher-Kunden

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das sie nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen wie folgt belehrt werden:

4.1 Widerrufsbelehrung

a) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Mandrill Engineering UG (haftungsbeschränkt), +49 (0) 173 280 77 47 upgrade@mandrill-sxs.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Aus-
übung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

b) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

4.2 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An [hier ist der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Leistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum
    __________
    (*) Unzutreffendes streichen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden, Upgrade-fähiger Zustand des Fahrzeugs

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin an den vereinbarten Ort in dem gemäß Ziffer 5.2 festgelegten Zustand zu bringen und dem Servicepartner zu überlassen.
5.2 Das Fahrzeug muss in einem Upgrade-fähigen Zustand sein. Upgrade-fähiger Zustand bedeutet, dass das Fahrzeug keine Fehler im Fehlerspeicher aufweist und auf den neuesten Stand der Fahrzeug Software gebracht worden ist. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist Mandrill berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden in einen Upgrade-fähigen Zustand zu bringen. Ungeachtet dessen ist Mandrill zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Fahrzeug nicht in einem Upgrade-fähigen Zustand ist. In diesem Fall hat der Kunde Mandrill die bereits angefallen Aufwände und Kosten zu ersetzen; dies gilt nicht, wenn der Kunde nicht erkennen konnte, dass das Fahrzeug nicht in einem Upgrade-fähigen Zustand ist.

§ 6 Vertragsdurchführung

6.1 Die vertraglich vereinbarte Leistung wird an dem vertraglich vereinbarten Ort durch den im Vertrag benannten Servicepartner im Namen und im Auftrag von Mandrill durchgeführt.
6.2 Sofern Leistungen durch den Servicepartner durchgeführt werden, die nicht Teil der vertraglich vereinbarten Leistung darstellen, erbringt der Servicepartner diese Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Servicepartner handelt in diesem Fall nicht als Erfüllungsgehilfe von Mandrill.

§ 7 Vergütung

7.1 Die im Vertrag genannte Vergütung ist ein Fixpreis (einschließlich Umsatzsteuer bei Verbrauchern bzw. exklusive Umsatzsteuer bei Unternehmern) für die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung.

§ 8 Fertigstellung

8.1 Mandrill ist verpflichtet, einen als verbindlich vereinbarten Fertigstellungstermin einzuhalten, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten vollständig und fristgerecht nachkommt.

8.2 Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann wird Mandrill unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin nennen.

8.3 Hält Mandrill den vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat Mandrill nach seiner Wahl dem Kunden ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen von Mandrill kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Kunde hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen.

8.4 Der Haftungsausschluss in Ziffer 8.3 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Mandrills Pflichten beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.5 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Mandrill liegende und von Mandrill nicht zu vertretende Ereignisse, wie Betriebsstörungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Krieg, schwerwiegende Transportstörungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und höhere Gewalt entbinden Mandrill für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Gleiches gilt, wenn das Ereignis bei dem Servicepartner vorliegt. Vereinbarte Leistungsfristen bzw. -termine verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Wochen an, ist jede Partei berechtigt, von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Abnahme

9.1 Die Abnahme der Leistung durch den Kunden erfolgt am Ort der Leistungsdurchführung.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen und abzunehmen. Die Fertigstellungsanzeige kann telefonisch, per SMS oder E-Mail erfolgen. Versäumt der Kunde die Abholung innerhalb dieser Frist, kommt der Kunde in Annahmeverzug. Bei Annahmeverzug kann Mandrill die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden. Der Nachweis eines höheren Schadens sowie weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt; eine etwaig pauschal geltend gemachte ortsübliche Aufbewahrungsgebühr ist aber auf weitergehende Ansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Mandrill überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschal geltend gemachte ortsübliche Aufbewahrungsgebühr entstanden ist.

9.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes geht spätestens mit der Abnahme auf den Kunden über. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 10 Zahlungsbedingungen

10.1 Der (ggfs. noch offene) Rechnungsbetrag ist bei Abnahme zur Zahlung fällig.

10.2 Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.

10.3 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist Mandrill berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt; die Pauschale gemäß vorstehendem Satz ist auf den geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in den Kosten der Rechtsverfolgung besteht.

§ 11 Pfandrecht

Mandrill steht wegen ihrer Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Fahrzeug zu.

§ 12 Rechte bei Mängeln der Leistung

12.1 Dem Kunden stehen die gesetzlichen Mängelrechte zu.

12.2 Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Kunde gegenüber Mandrill geltend zu machen.

12.3 Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Nimmt der Kunde das Fahrzeug trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. Es bleibt bei den gesetzlichen Verjährungsfristen

a) für die Rechte des Kunden bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln;
b) wenn und soweit Mandrill eine Garantie übernommen hat;
c) für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
d) für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Schäden, die Mandrill vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind;
e) für Schadensersatzansprüche des Kunden aus anderen Gründen als Mängeln; sowie
f) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

§ 13 Haftungsbeschränkung

13.1 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 14.3 wird die Haftung von Mandrill für Schadensersatz wie folgt beschränkt:

a) Mandrill haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
b) Im Falle der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Mandrill ausgeschlossen.

13.2 Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen von Mandrill, insbesondere der Servicepartner und ihrer Mitarbeiter.

13.3 Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei schuldhaft verursachten Körperschäden sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für den Fall weiterer zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Darüber hinaus gilt sie nicht, wenn und soweit Mandrill eine Garantie übernommen hat.

13.4 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.
13.5 Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

Soweit eingebaute Teile nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs geworden sind, behält sich Mandrill das Eigentum daran bis zur vollständigen Bezahlung vor.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

15.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Mandrill und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG). Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaats Anwendung, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, sofern diese vorteilhafter für den Verbraucher sind als die Bestimmungen des deutschen Rechts.

15.2 Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Mandrill.

§ 16 Außergerichtliche Streitbeilegung

Mandrill wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

§ 17 Allgemeine Bestimmungen

17.1 Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

17.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.